Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haldimann Treuhand AG

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistun­gen und Verträge (mündlich und schriftlich), welche die Haldimann Treuhand AG («HT AG») für ihre KundInnen, AuftraggeberInnen und Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend «Kunden») und mit diesen abschliesst, ein­schliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge. Ausge­nommen sind eingekaufte Dienstleistungen von Dritt­anbietern.

Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall als Bestandteil von zwischen der HT AG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge akzeptiert. Sie gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

2 Grundlagen der Geschäftsbeziehung

Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der individuellen Auftragsvereinbarung bzw. im individuel­len Mandats­vertrag (nachfolgend unter Auftrag oder Auftragsvereinbarung subsumiert) vereinbarten und von der HT AG aus­zuführenden Tätigkeiten. Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Ein Auftrag kann indes auch vorliegen, wenn lediglich eine mündli­che Anfrage zu einer Sachverhaltsabklärung vorliegt. Auch die Zustellung von Unterlagen, z.B. zur steuerlichen oder buchhalterischen Verarbeitung ohne kun­denseitige explizite Anweisung, stellt einen Auftrag dar. Auch in diesen Fällen bilden die vorliegenden AGB die Vertragsgrundlage für die Erbrin­gung von Leistungen der HT AG gegenüber dem Kunden.

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

Sämtliche Instruktionen an die HT AG haben in schriftlicher Form bzw. per E-Mail zu erfolgen. Mitteilungen seitens der HT AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte bekanntgegebene Post-Adresse oder E-Mailadresse versandt worden sind.

Die HT AG übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grund kann die HT AG, ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse, auch keine verbindlichen Erklä­rungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimm­ten Ergebnissen abgeben.

Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unter­zeichnung ver­bindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

Der HT AG steht im Rahmen der Zielvorgaben ein Ermessenspielraum zu, und sie hat das Recht, im Zusammenhang mit den ihr erteilten Aufträgen auf Rechnung des Kunden Analysen/Recherchen und sonstige Arbeiten auszuführen, welche sie nach Treu und Glauben im Sinne einer umsichtigen Auftragserfüllung als notwendig erachtet. Die HT AG ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Kunden von sich aus tätig zu werden. Sie kann jedoch in dringenden Fällen von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie den mutmasslichen Interessen des Kunden so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die getroffenen Massnahmen informiert die HT AG den Kunden jeweils sobald als möglich.

Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

 

3 Mitwirkung des Kunden: Instruktion und Information

Der Kunde bezeichnet gegenüber der HT AG die instruktionsberechtigten Personen.

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden oder den von ihm dafür bezeichneten Personen unaufgefordert und rechtzeitig in der vereinbarten Form an die HT AG zu übermitteln. Von der Kundschaft überlassene Unterlagen und Informationen werden von der HT AG nicht auf Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft. Der Kunde anerkennt, dass die HT AG davon ausgehen darf, dass die Instruktionen sowie die gelieferte Unter­lagen und Informationen richtig und vollständig sind. Bei mehreren verschiedenen Aufträgen der gleichen Kundschaft, ist diese verpflichtet, die HT AG, respektive die mit der Angelegenheit betraute Ansprechperson, für jeden Fall separat vollständig und rechtzeitig mit den relevanten Informationen und Unterlagen zu bedienen. Der Kunde kann nicht davon ausgehen, dass Informationen aus einer anderen Angelegenheit intern weitergegeben werden oder als bekannt gelten.

 

4 Beizug Dritter

Die HT AG ist nach vorgängiger Absprache mit dem Kunden berechtigt, externe Berater, Reviso­ren, Rechtsanwälte, Sachverständige und andere Hilfspersonen beizuziehen. Soweit nicht aus­drücklich anders vereinbart, werden ent­sprechende Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt.

 

5 Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (e-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektro­nischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder ander­weitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegen­nahme und Speicherung sowie zur Erken­nung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Die HT AG unterhält angemessene technische und organisatorische Sicherungsmassnahmen gemäss dem aktu­ellen Stand der Technik, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten best­möglich sicherzustellen. Der HT AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

Die HT AG kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich aus­schliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Sofern vereinbart, stellt die HT AG sicher, dass die Software nach Vor­gaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kennt­nis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann, wobei diese ebenfalls einer angemessenen Ver­schwiegenheitspflicht unterstehen.

Die HT AG kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiter­verrechnen.

Übermittelt die HT AG im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Dritt­parteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

Bei all diesen Anwendungen steht die HT AG für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie der Ein­haltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen. Die Risiken des digitalen Infor­mationsaustauschs können durch eine verschlüsselte Übermittlung reduziert werden, z.B. durch Ver­schlüsselung von e-Mails und deren Anhängen oder der Verwendung einer Zustellplattform. Sofern Informationen im Rahmen des Auftrages nur in verschlüsselter Form elektronisch übermittelt werden dürfen, ist dies in der Auftragsvereinbarung explizit zu regeln.

 

6 Datenschutz

Die HT AG und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Der Kunde ermächtigt die HT AG die von ihr übermittelten Personendaten zu allen mit der Vertrags­erfüllung zusammenhängenden Zwecken zu bearbeiten und – sofern notwendig – Dritten im Ausland bekannt zu geben. Der Kunde teilt der HT AG Personendaten Dritter nur mit, wenn er dazu berechtigt ist und die Personendaten korrekt sind. Insbesondere nimmt er seine damit verbundenen Informations­pflichten gegenüber Betroffenen wahr und holt allenfalls notwendige Einwilligungen vorab ein. Diese legt er der HT AG bei Bedarf vor.

Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von Personendaten im Rahmen der jeweils aktuell gültigen und auf der Home­page der HT AG abrufbaren Datenschutzerklärung der HT AG.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit der beschriebenen Bearbeitung von Personendaten einver­standen ist und er seine damit verbundenen Rechte und Pflichten kennt.

 

7 Schutz und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die HT AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How ver­bleiben bei derselben. Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars räumt die HT AG dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht aus­schliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm über­lassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.

Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen dersel­ben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrück­licher schriftlicher Zustimmung der HT AG zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Der Kunde darf die ihm von der HT AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weiter­geben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

 

8 Verschwiegenheit

Die HT AG ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, über die sie im Rahmen der Kunden­beziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermäch­tigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der HT AG, soweit die jeweiligen Dritten einer gleich­wertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die HT AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

 

9 Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der HT AG und dem effektiven Zeitaufwand, der für die sorgfältige Auftragserfüllung angefallen ist. Das Honorar kann in einer Auftragsvereinbarung festgelegt werden.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe der zu erwartenden Honorare lediglich eine unverbindliche Schätzung dar und ist für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Sie beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungs­pflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwert­steuer. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes können zu einer angemessenen Anpassung des Honorars führen. Die HT AG kann ihre allgemeinen Stundensätze sowie allfällige Fixhonorare bei Bedarf anpassen, üblicherweise auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres. Die HT AG informiert den Kunden rechtzeitig im Voraus über die Anpassung, falls diese zu einer Erhöhung des Gesamthonorars für die vereinbarten Dienstleistungen führen sollte.

Der Kunde ist verpflichtet, der HT AG die Auslagen und Verwendungen zu ersetzen (insbesondere Kosten, Spesen und Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen.

Die HT AG hat ihre Leistung in der Regel an ihrem Sitz zu erbringen. Wird die Leistung am Sitz des Kunden bzw. an einem vom Kunden bestimmten Ort erbracht, sind der HT AG die Reisezeiten zum anwendbaren Stundensatz zu entschädigen.

Allfällige Reisespesen werden dem Kunden nach effektivem Anfall in Rechnung gestellt, Verpflegungskosten nach den gültigen, von der Schweizerischen Steuerkonferenz publiziert Pauschalansätzen. Wesentliche Aufwendungen und Auslagen, welche der HT AG im Zusammenhang mit dem Direktversand von Unterlagen im Auftrag des Kunden entstehen (z.B. Versand von Lohnabrechnungen an seine Mitarbeitenden), werden ebenfalls nach effektivem Aufwand verrechnet. Alle übrigen administrativen Kleinspesen werden mit 3% vom Honorar, mind. aber CHF 15 in Rechnung gestellt.

Die HT AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischen­rechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätig­keiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der HT AG innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

 

10 Haftung und Haftungsbeschränkung

Die HT AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

Die HT AG haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung sowohl für mittlere- und leichte Fahrlässigkeit als auch für indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden sowie die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für gemäss Ziffer 4 der AGB befugterweise beigezogene Dritte wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. In jedem Falle beschränkt sich eine allfällig gesetzlich zwingende Haftung auf maximal die Höhe des durchschnittlichen Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag.

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die HT AG ohne Weiteres von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollstän­dige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

 

11 Gewährleistung

Die Leistungen der HT AG gegenüber Kunden basieren grundsätzlich auf dem Auftragsrecht nach Art. 394ff OR. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die HT AG zu einer sorgfältigen Vertragserfüllung im Interesse des Kunden. Ein bestimmter Erfolg ist aber in keinem Fall geschuldet.

Die Erstellung von Jahresrechnungen, Lohnabrechnungen, Steuererklärungen, Steuerberatungen, Unternehmensbewertungen, Unternehmensberatungen und dergleichen unterliegen dem Auftragsrecht.

 

12 Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Die zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsvereinbarung endet mit dem vereinbarten Zeit­ablauf, der voll­ständigen Auftragserfüllung oder durch Kündigung. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit un­mittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines be­stimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle ihres Todes, der Verschollen Erklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Kündigung durch die Auftragnehmerin oder die zuständigen Behörden.

Die HT AG ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Kunden berechtigt, diesen Auftrag sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen.

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen als auch die zum ordnungsgemässen Abschluss des Auftrages erforderlichen Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des effekti­ven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorar­sätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündi­genden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

13 Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die HT AG dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu ver­einbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der HT AG sind in jedem Falle kostenpflich­tig. Die HT AG ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vor­schriften verantwortlich.

 

14 Schlussbestimmungen

Eine Verrechnung mit von der HT AG nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegen­forderungen seitens des Kunden ist ausgeschlossen.

Sollten Bestimmungen dieser AGB oder der Auftragsvereinbarung (inkl. Beilagen) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam bleiben. Die unwirk­same Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk­samen Bestimmung am nächsten kommt.

Allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der Auftragsvereinbarung (inkl. Beilagen) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den vorstehenden Schriftlichkeitsvorbehalt. Die Schriftform wird erfüllt durch (i) Ein­haltung der in Art. 13 OR vorgesehenen Form, (ii) wechselseitige Übermittlung von handschriftlich unterzeichneten Vertragskopien auf telekommunikativem Weg, insbesondere als e‑Mail-Anhang, und / oder (iii) wechselseitige Unterzeichnung eines elektronischen Vertragsdokuments mit mindestens fortgeschrittenen elektronischen Signaturen im Sinne von ZertES (Schweizer Recht) oder eIDAS (EU-Recht).

Diese AGB können von der HT AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde diese AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

 

15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB sowie die individuellen Vertragsbeziehungen zwischen der HT AG und den Kunden unterstehen aus­schliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG, SR 0.221.211.1).

Für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit individuellen Verträgen und/oder diesen AGB ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der HT AG Burgdorf (Gemeinde Kirchberg). Die HT AG ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz / Wohnsitz zu belangen.

Erfüllungsort ist der Sitz der HT AG in Burgdorf (Gemeinde Kirchberg).

Burgdorf (Gemeinde Kirchberg), 03.09.2024