Auf das neue Jahr hin treten üblicherweise auch Gesetzesänderungen in Kraft.

Per 01.01.2025 sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere durch neue Grenzwerte bei den Sozialversicherungen betroffen, da sich zum Beispiel die Grenzwerte der Beruflichen Vorsorge ändern.

Auch die Kinder- und Ausbildungszulagen dürften sich in den meisten Kantonen erhöhen, zumal der Bund die Mindestbeiträge angehoben hat.

Für die private Vorsorge, d.h. die Säule 3a, können höhere Beträge einbezahlt werden. Und ganz neu ist, dass Beiträge, die im Jahr 2025 nicht einbezahlt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich einbezahlt werden können. Das eröffnet je nach Lebenssituation neues Steueroptimierungspotential für Privatpersonen.

Über die Änderungen in der MWSt wurde bereites  geschrieben. Die ESTV will und wird die Mehrwertsteuerpraxis laufend aktualisieren.  Der beiliegende Link führt direkt zur Homepage der ESTV; halten Sie sich auf dem Laufenden.

Falls Sie auf die jährliche MWSt-Abrechnung umstellen wollen, vergessen Sie Frist nicht.

Als Arbeitgeber sind Sie gefordert, diese Änderungen in Ihren Systemen umzusetzen. Laden Sie das Factssheet mit den neuen Kennzahlen ab 01.01.2025 herunter.