private Vorsorge Säule 3a optimieren

Steuern sparen

Die wohl bekannteste Möglichkeit zur Steueroptimierung für Privatpersonen in der Schweiz ist die Einzahlung in die Säule 3a. Diese Möglichkeit bis zum maximalen jährlichen Einzahlungsbetrag (2025: CHF 7’258) steht allen in der Schweiz ansässigen erwerbstätigen Steuerpflichtigen offen. Durch die Einzahlung in die 3. Säule wird die Einkommenssteuer des aktuellen Jahres reduziert und zugleich das persönliche Altersguthaben aufgebaut.

Kein Geld?

Was aber, wenn die flüssigen Mittel in diesem Jahr knapp sind? Dann gibt es gute Neuigkeiten:

Ab 01.01.2025 müssen Sie die Einzahlung in die 3. Säule nicht mehr zwingend im laufenden Jahr tätigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Einzahlung innerhalb von 10 Jahren nachgeholt werden. Bedingung ist, dass die maximale Einzahlung im Jahr X vollständig vorgenommen wurde.

Voraussetzungen, die Einzahlungen nachzuholen

In nachfolgender Abbildung sind die Einzahlungsmöglichkeiten in den Folgejahren ersichtlich:

Bedingungen Nachzahlung Säule 3a

Weil 2026 nicht das Maximum einbezahlt wurde (gelb), fehlt die Einzahlung 2025 weiterhin. Im Jahr 2027 ist bei diesem Steuerpflichtigen genügend einbezahlt worden (grün), um eine Nachzahlung zu tätigen, was aber nicht genutzt wurde. 2028 wiederum wurde das Jahresmaximum nicht einbezahlt. Erst 2029 erfolgte erstmals eine Einzahlung über dem jährlichen Maximum (blau). Das wird der ältesten «Vorsorgelücke», also 2025 angerechnet. 2031 hat die steuerpflichtige Person genügend Geld, um eine grössere Einzahlung in die private Vorsorge zu tätigen. Damit kann sie die Vorsorgelücken 2025 und 2026 vollständig schliessen. Für die Lücken 2028 und 2030 verbleiben die 10 Jahre ab Entstehungszeitpunkt, diese durch Nachzahlungen zu schliessen.

Die anstehenden Gesetzesänderungen erfordern Planung

Einerseits ist damit neu die Möglichkeit geschaffen, Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen, anderseits steht ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung bevor. Denn mit der Abschaffung des Eigenmietwertes fallen auch die Abzüge des Liegenschaftsunterhalts dahin. Da dieser Wechsel indirekt an eine Abstimmung gebunden ist, wird der Systemwechsel (im Falle einer Annahme) kaum vor 2026 vollzogen werden.

Zudem hat der Bundesrat hat die mögliche zukünftige Ausgestaltung der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge am 29.01.2025 in die Vernehmlassung geschickt.

Eine mehrjährige Steuerplanung lohnt sich aktuell mehr denn je. Gerne kann ich Sie diesbezüglich beraten.